117 C 133/09
Amtsgericht Aachen, Entscheidung vom
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In dem Rechtsstreit
hat das Amtsgericht Aachen
auf die mündliche Verhandlung vom 10.09.2009
für Recht erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin
1.020,33 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 05.11.2008 und vorgerichtliche Anwaltskosten
von 155,30 € zu zahlen.
Auf die Widerklage werden die Widerbeklagten als Gesamtschulnder
verurteilt, als Gesamtschuldner an den Widerkläger 823,96 € nebst
Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
dem 12.12.2008 und zur Freistellung des Widerklägers vorgerichtliche
Anwaltskosten in Höhe von 120,67 € nebst Zinsen in Höhe von fünf
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2009 an seine
vorgenannten Prozessbevollmächtigten zu zahlen.
Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuld-
ner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern
nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von
110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.