V ZR 78/11
ag, Entscheidung vom
1mal zitiert
8Zitate
Zitationsnetzwerk
9 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
Zurück BGH 07. Oktober 2011 V ZR 78/11 BGB § 1365 Verfügung über das (nahezu) gesamte Vermögen bei Grundschuldbestellung Überblick PDF Vorschau --> PDF Vorschau RNotZ – Forum Rechtsprechung in Leitsätzen 1. Liegenschaftsrecht – Verfügung über das (nahezu) gesamte Vermögen bei Grundschuldbestellung (BGH, Urteil vom 7. 10. 2011 – V ZR 78/11) BGB § 1365 Bei der Feststellung, ob ein Ehegatte mit einer Grundschuldbestellung über sein (nahezu) gesamtes Vermögen verfügt, sind neben dem Nominalbetrag der Grundschuld auch die bei einer künftigen Vollstreckung in die Rangklasse 4 des § 10 I ZVG fallenden Grundschuldzinsen einzubeziehen und regelmäßig mit dem zweieinhalbfachen Jahresbetrag zu berücksichtigen. (Fundstellen: Beck-Online; juris; Homepage des BGH; NJW 2011, 3783 ; ZfIR 2012, 93 mit Anm. Zimmer) 2. Liegenschaftsrecht – Sondereigentum an dereine Doppelstockgarage betreibenden Hebeanlage (BGH, Urteil vom 21. 10. 2011 – V ZR 75/11) WEG §§ 3; 5 Das an einer Doppelstockgarage gebildete Sondereigentum erstreckt sich auf die dazugehörige Hebeanlage, wenn durch diese keine weitere Garageneinheit betrieben wird. (Fundstellen: Beck-Online; juris; Homepage des BGH; NJW-RR 2012, 85 ) 3. Liegenschaftsrecht – Sittenwidrigkeit einer Grundstücksübertragung wegen Drittschädigungsabsicht (BGH, Urteil vom 28. 10. 2011 – V ZR 212/10) BGB §§ 117; 138; 311 1. Ein Rechtsgeschäft, welches die Parteien in der Absicht schließen, einen Dritten zu schädigen, erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB , wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist. (amtlicher Leitsatz) 2. Wenn ein Ehegatte unentgeltlich Vermögenswerte an einen Dritten überträgt und beide Vertragsbeteiligte hiermit die Schädigung des anderen Ehegatten beabsichtigen, ist diese Übertragung nur dann sittenwidrig, wenn sie die Rechtsstellung des anderen Ehegatten, z. B. in Bezug auf dessen Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsansprüche, tatsächlich verschlechtert. 3. Änderungen eines Grundstückskaufvertrages, die der Auflassung zeitlich nachfolgen, bedürfen nicht der Form des § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB . (RNotZ-Leitsätze) (Fundstellen: Beck Online; juris; Homepage des BGH; NJW-RR 2012, 18 ) 4. Liegenschaftsrecht – Auslegung einer notariellen Erklärung zur Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung (BGH, Beschluss vom 24. 11. 2011 – VII ZB 12/11) ZPO § 726 1. Zur Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung, in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem „jeweiligen Gläubiger“ der Grundschuld übernommen hat. (amtlicher Leitsatz) 2. Wird ein Schuldversprechen in einer Grundschuldbestellungsurkunde derart vom Schuldner erklärt, dass der jeweilige Gläubiger der Grundschuld ihn daraus in Anspruch nehmen kann, ist Rechtsnachfolger des in der Urkunde genannten Gläubigers hinsichtlich des Schuldversprechens grundsätzlich nur, wer Gläubiger des Anspruchs aus dem Schuldversprechen und auch der Grundschuld ist (Anschluss an BGH vom 12. 12. 2007, VII ZB 108/06, DNotZ 2008, 833 ). (RNotZ-Leitsatz) (Fundstellen: Beck Online; juris; Homepage des BGH) 5. Liegenschaftsrecht – Zur Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung (BGH, Urteil vom 2. 12. 2011 – V ZR 74/11) WEG § 13 Der teilende Eigentümer kann sich in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und dessen Inhalt näher zu bestimmen. (Fundstellen: Beck Online; juris; Homepage des BGH; DNotI-Report 2012, 21 ; NJW 2012, 676 ) 6. Liegenschaftsrecht – Kein Negativattest bei Veräußerung sämtlicher Miteigentumsanteile an einer Wohnungseigentumsanlage erforderlich (OLG Hamm, Beschluss vom 14. 12. 2011 – 15 W 476/11) BauGB § 24 Die Freistellung der Veräußerung von Wohnungseigentum vom Erfordernis der Beibringung eines RNotZ – Forum186 RNotZ 2012, Heft 4 RNotZ, 04/2011 #5700 03.04.2012, 10:34 Uhr – b.b./st – S:/3D/Notarkam/nz_12_04/rnotz_12_04.3d [S. 186/196] 5 5700_rnotz_12_04.ps Art: Entscheidung, Urteil Gericht: BGH Erscheinungsdatum: 07.10.2011 Aktenzeichen: V ZR 78/11 Rechtsgebiete: Eheliches Güterrecht Erschienen in: MittBayNot 2012, 222-223 RNotZ 2012, 186 NJW 2011, 3783-3784 Rpfleger 2012, 134-135 Normen in Titel: BGB § 1365