Frist-Rechner

Berechnen Sie juristische Fristen unter Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen. Konform mit BGB, ZPO, StPO und VwGO.

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Hinweis

Dieses Tool dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bitte überprüfen Sie berechnete Fristen immer eigenverantwortlich, insbesondere bei regionalen Feiertagen und Sonderregelungen.

So funktioniert die Fristberechnung

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Fristbeginn

Der Tag des Ereignisses (z.B. Zustellung) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am folgenden Tag zu laufen (§ 187 Abs. 1 BGB).

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Berechnung

Bei Tagesfristen wird die Anzahl der Tage addiert. Bei Wochen-/Monatsfristen endet die Frist am entsprechenden Wochentag/Datum.

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Fristende

Das vorläufige Fristende wird ermittelt. Bei Monatsfristen mit fehlendem Tag (z.B. 31. Februar) endet die Frist am Monatsende.

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Korrektur

Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).

Häufige Fristen

Widerspruchsfrist (VwGO)(§ 70 VwGO)
1 Monat
Klagefrist (VwGO)(§ 74 VwGO)
1 Monat
Berufungsfrist (ZPO)(§ 517 ZPO)
1 Monat
Revisionsfrist (ZPO)(§ 548 ZPO)
1 Monat
Einspruchsfrist Strafbefehl(§ 410 StPO)
2 Wochen
Revisionsbegründung (StPO)(§ 345 StPO)
1 Monat
Verfassungsbeschwerde(§ 93 BVerfGG)
1 Monat
Kündigungsschutzklage(§ 4 KSchG)
3 Wochen

Häufige Fragen

Wie werden juristische Fristen berechnet?

Juristische Fristen werden nach den §§ 186-193 BGB berechnet. Der Tag der Zustellung/des Ereignisses zählt nicht mit. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

Was ist bei Wochen- und Monatsfristen zu beachten?

Eine Wochenfrist endet am gleichen Wochentag wie der Fristbeginn. Eine Monatsfrist endet am gleichen Tag des entsprechenden Monats. Gibt es diesen Tag nicht (z.B. 31. in einem 30-Tage-Monat), endet die Frist am letzten Tag des Monats.

Wann beginnt eine Frist zu laufen?

Die Frist beginnt am Tag nach dem Ereignis zu laufen (§ 187 Abs. 1 BGB). Bei einer Zustellung am Montag beginnt die Frist also am Dienstag.

Welche Feiertage werden berücksichtigt?

Es werden die bundesweiten gesetzlichen Feiertage berücksichtigt: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

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