Aktenzeichen
Das Aktenzeichen ist die eindeutige Kennung eines Gerichtsverfahrens und ermöglicht die präzise Identifikation von Entscheidungen.
Ausführliche Erklärung
Ein Aktenzeichen ist die systematische Bezeichnung, unter der ein Gerichtsverfahren geführt wird. Es dient der eindeutigen Identifikation und Auffindbarkeit von Verfahrensakten und Entscheidungen.
Das Aktenzeichen setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: - Registerzeichen (z.B. „O" für Zivilsachen erste Instanz beim LG) - Laufende Nummer - Jahreszahl
Bei Urteilen wird das Aktenzeichen zum Zitat, z.B. „BGH, Urteil vom 15.03.2024 – VI ZR 123/23". Die Kenntnis der Aktenzeichensystematik erleichtert die Rechtsrecherche erheblich.
Beispiele
VI ZR 123/23 – Zivilsachen beim BGH, 6. Senat
2 BvR 1/20 – Verfassungsbeschwerde beim BVerfG, 2. Senat
5 StR 456/22 – Revision in Strafsachen beim BGH, 5. Strafsenat
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