OS II 82/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat
UrteilECLI:DE:VGHHE:1967:0308.OS.II82.66.0A
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Leitsätze
1. Zum Wiederaufnahmeverfahren.
2. Der für die Rücknahme der Güternahverkehrserlaubnis zuständige Landrat ist auch zur Prozessvertretung des Landes Hessen in Verwaltungsstreitverfahren über die Rücknahme der Güternahverkehrserlaubnis befugt.
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